Frigenverbot nicht europaweit durchgesetzt
Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf VUP-Anfrage
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bezieht auf Anfrage des VUP Stellung zum Verbot von Frigen (R 113) zur analytischen Bestimmung von Mineralölkohlenwasserstoffen.
Danach ist es seit dem 1. Januar 2002 verboten, R 113 zur Verwendung als Lösungsmittel zur Bestimmung von MKW nach H 18 für die Bundesrepublik Deutschland herzustellen. Dieses Verbot gelte aber nicht für die Verwendung in anderen Testverfahren. Leider sei auch festzuhalten, dass auf Antrag einiger EG-Mitgliedstaaten Ausnahmen von dem vorgenannten Verbot für diese Staaten erteilt würden, so dass kein EG-weiter Gleichklang gegeben sei.
Zwar hätte sich aufgrund der Initiative des VUP das Ministerium in Brüssel für ein EG-weites Verbot eingesetzt, dieses Ziel konnte jedoch nicht erreicht werden.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Europäische Kommission davon ausgehe, dass mit dem Produktionsverbot auch ein Verwendungsverbot von vor dem 31.12.2001 hergestellten R 113 einhergehe. Aus Sicht des Ministeriums sei dies nicht eindeutig aus den Bestimmungen der
Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 ableitbar. Dies bedeute, dass Laboratorien, die möglicherweise noch vorhandene Lagerbestände aufbrauchen wollten, sich zuerst bei den zuständigen Aufsichtsbehörden rückversichern sollten, ob dies zulässig sei.
Das
Schreiben des BMU ist über die
VUP-download-Plattform einsehbar.