Vollzug des Kompetenznachweises gemäß BioAbfV
VUP zu Stellungnahme aufgefordert
Nach dem Beschluß der Umweltministerkonferenz (UMK) sollen die Kompetenznachweise von Untersuchungsstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich zwischen den Bundesländern vereinheitlicht werden (Harmonisierung). Weiterhin sollen in zukünftig bei der Zulassung die bereits durch eine vorhandene Akkreditierung nach EN 45.001 erfüllten Anforderungen stärker berücksichtigt werden.
Der Entwurf einer ?Verwaltungsvorschrift zum bundeseinheitlichen Vollzug des Kompetenznachweises von Untersuchungsstellen gemäß BioAbfV? wurde dem VUP zur vertraulichen handhabung zugeleitet.
Dem VUP wurde die Möglichkeit gegeben, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Diese wurde vom VUP-Bundesfachausschuss ?Umweltanalytik? erarbeitet und zwischenzeitlich eingereicht. Die Berücksichtigung der wichtigsten Punkte wurde bereits zugesichert.
In dem Entwurf sind die Zulassungsvoraussetzungen für Untersuchungsstellen nach BioAbfV definiert. Nachdem die Kompetenzprüfungen sowie Ringversuchesdurchführung zunächst nur durch staatliche Stellen erfolgen sollte, ist jetzt - in der neuesten Fassung - auch daran gedacht, privaten Einrichtungen (z.B. BGK) diese Funktion zu ermöglichen. Die Zulassungsvoraussetzungen sollen für alle Bundesländer einheitlich gelten. Wenn ein Labor diese Voraussetzungen (Laborbegehungen, Ringversuche usw.) in einem Land erfüllt hat, kann es ohne weitere Überprüfungsmaßnahmen die Zulassung in weiteren Bundesländern beantragen. Auf diese Weise werden den Laboratorien Kosten für die doppelte Überprüfung von Zulassungsvoraussetzungen erspart.
Die im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen geplanten Pflichtschulungen für Probenehmer sieht der VUP jedoch insoweit kritisch, als sie vermutlich zusätzliche Kosten verursachen.