DAkkS-Gremienbeschlüsse für den Bereich Forensische Medizin, Toxikologie, Biologie
Regelungen auch für den Bereich "Abstammungsuntersuchungen"
Folgendes Dokument der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde im Fachbeirat 3 "Gesundheit / Forensik" überarbeitet und dem Akkreditierungsbeirat nun zur Bestätigung vorgelegt.
DAkkS-Regelwerk: 71 SD 3 014 Gremienbeschlüsse für den Bereich Forensische Medizin, Toxikologie, Biologie
Frist: 09.02.2015
Die Regel lag bereits im Juli 2014 zur Beschlussfassung vor und ging damals auf vorgetragene Einwände des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) zu Regelungen der Abstammungsuntersuchungen ein (VUP-Projektgruppe Gendiagnostik; VUP-Info 14.067, 14.053, 14.023):