DAkkS-Regelwerk
Forensik, Kriminaltechnik - Leitlinien zur Durchführung von Eignungsprüfungen
Bestätigung durch AKB
Folgendes Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde im Fachbeirat 3 "Gesundheit / Forensik" überarbeitet und durch den Akkreditierungsbeirat (AKB) bestätigt.
DAkkS-Regelwerk: 71 SD 3 028 - Forensik, Kriminaltechnik - Leitlinie zur Durchführung von Eignungsprüfungen zur Ergänzung von 71 SD 0 010 Die bestätigte Fassung wird in Kürze im Internet veröffentlicht.
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist in diesen Gremien des Akkreditierungswesens vertreten und stellt das Dokument schon jetzt als download zur Verfügung: