Revision der Normen DIN EN ISO/IEC 17011 und 17025
VUP-PG Akkreditierung berät Änderungen
Zur Revision der Normen DIN EN ISO/IEC 17011 und DIN EN ISO/IEC 17025 hat die VUP-Projektgruppe (PG) "Akkreditierung" jetzt die Arbeit aufgenommen und teilweise tiefgreifende Änderungsvorschläge beraten. Insbesondere wurden dabei Lösungsmöglichkeiten zu den gegenwärtigen Kritikpunkten am deutschen Akkreditierungssystem in die Revisionsentwürfe eingearbeitet.
Diese Kritikpunkte hatte der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) aus der Branche zusammengetragen und veröffentlicht (VUP-Info 14.151).
Hinsichtlich der Norm- für das Qualitätsmanagement in Prüf- und Kalibrierlaboratorien (17025) gebe es aus Sicht der Laboratorien kaum Änderungswünsche.
17025: Umgang mit elektronischen Daten
Lediglich der Umgang mit elektronischen Daten bzw. die Möglichkeit der elektronischen Unterschrift sollte in Anbetracht der technischen Entwicklung aufgegriffen werden, so die Bewertung der Projektgruppe unter Vorsitz von Prof. Dr. Harald Platen (Technische Hochschule Mittelhessen).
Anders jedoch das Ergebnis der Diskussion der Regelungen für die nationalen Akkreditierungsstellen (17011). Hier würden die Erfahrungen der letzten fünf Jahre einen aus Sicht der akkreditierten Stellen dringenden Änderungsbedarf aufzeigen, so die aus allen Teilen Deutschlands angereisten Teilnehmer.
17011: Routinemäße Reakkreditierung
Die betroffenen Laboratorien erkennen die Notwendigkeit einer regelmäßige Überwachung uneingeschränkt an.
Wiederholungsbegutachtungen (Reakkreditierungen) sollten zukünftig jedoch nur noch für den Fall vorzusehen sein, wenn das Labor bei diesen regelmäßigen Überwachungsaudits wiederholt den Anschein erweckt, die Anforderungen der Akkreditierung nicht mit der erforderlichen Stabilität zu erfüllen.
Die bisherige sich zwangsläufig nach Ablauf eines Zeitraumes ergebende wiederholte, grundlegende Kompetenzfeststellung (Reakkreditierung) sei wohl einzigartig und nur bei der Akkreditierung geben zu sein. Weder die Führerscheinprüfung noch die Examinierung von Lehrern oder die Approbation von Ärzten sehen ohne jeglichen Anlass einen derartigen Aufwand vor.
17011: Befristung der Akkreditierung / Urkunden
Analog gelte dieses auch für die Befristung der Kompetenzbescheinigung (Akkreditierungsurkunden). Hier regt der VUP an, zukünftig auf die Benennung eines Ablaufdatums zu verzichten. Der Kunde könne sich statt dessen an direkt ersichtlicher Stelle der öffentlichen Internetdatenbank der DAkkS zum Akkreditierungsstand einer Konformitätsbewertungsstelle informieren.
17011: Einspruchsmöglichkeiten und
17011: Gremien - Ausschluss von geschäftlichen Einzelinteressen
Die Erweiterung der Einspruchsmöglichkeiten sowie die Bündelung von Interessen und der Ausschluss von geschäftlichen Einzelbelange in den Gremien der Akkreditierungsstelle (Sektorkomitees) wird für die Überarbeitung der Normen ebenso angeregt.
17011: Transparenz der Finanzierung
Aufgrund der Vorgabe der Kostendeckung durch vereinnahmte Gebühren müssten auch die Transparenz zu weiteren Finanzierungsquellen der Akkreditierungsstelle (wie staatliche Zuwendungen, Erträge aus Akkreditierungen in anderen Staaten, etc.) in der Norm verbindlich geregelt werden.
17011: Kalkulierbare Gebühren
Die Gebühren der Akkreditierungsstelle sollten so beschaffen sein, dass diese für das betroffene Unternehmen kalkulierbar sind.
17011: Zuverlässiger Ablauf der Verfahren
Bearbeitungsfristen dürften nicht nur für die akkreditierten Stellen festgelegt werden. Auch die Akkreditierungsstelle sollte sich für ihr Handeln derartige Regeln geben.
17011: Verfügbarkeit von Auditoren
Des Weiteren müsse die Akkreditierungsstelle über ein verbindliches Verfahren für die Fälle verfügen, in denen keine ausreichende Zahl von Gutachtern zur Verfügung steht.
Die Veröffentlichung der revidierten Normen auf internationaler Ebene ist bereits für November 2016 vorgesehen.
Das Protokoll der Sitzung und die formulierten Änderungsvorschläge der Norm stehen VUP-Mitgliedern als download zur Verfügung (login erforderlich). Auch weiterhin nimmt die VUP-Geschäftsstelle Anregungen zu den Revisionen entgegen.