DAkkS-Regelwerk
Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs von Forensik-Laboratorien
Abschließende Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat (AKB)
Folgendes Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde im Fachbeirat 3 "Gesundheit / Forensik" überarbeitet (VUP-Info 15.025) und liegt dem Akkreditierungsbeirat (AKB) zur Bestätigung vor.
DAkkS-Regelwerk: 71 SD 3 029 - Leitlinien zur Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs von Laboratorien im Bereich Forensik.
Frist: 24.04.2015
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist in diesen Gremien des Akkreditierungswesens vertreten und stellt das Dokument als download zur Verfügung: