DAkkS-Regelwerk
Merkblatt zur messtechnischen Rückführung
Abschließende Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat (AKB)
Folgendes Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde in den Fachbeiräten 5 "Metrologie" und 7 "Horizontale Fragen" überarbeitet und liegt dem Akkreditierungsbeirat (AKB) zur Bestätigung vor.
DAkkS-Regelwerk: 71 SD 0 005 - Merkblatt zur messtechnischen Rückführung im Rahmen von Akkreditierungsverfahren.
Frist: 17.04.2015
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist in diesen Gremien des Akkreditierungswesens vertreten und stellt das Dokument als download zur Verfügung: