Werkskalibrierscheine dürfen keinen Hinweis auf den Status der Akkreditierung enthalten
Anfrage des VUP aufgrund von Beschwerden aus dem Kreis der Kalibrierlaboratorien
Befunde wie Werkskalibrierscheine, die ausschließlich Ergebnisse enthalten, die nicht unter die Akkreditierung des Labors fallen, dürfen nach gegenwärtiger Regelung keinerlei Hinweise auf dessen Status des Labors als akkreditierte Stelle enthalten. Dieses teilt die Leitung der Abteilung 5 (Metrologie) der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) jetzt auf Anfrage des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) mit.
Die Anfrage des VUP ging auf Beschwerden zurück, die entsprechende Beanstandungen der DAkkS als eine "unzulässige Einmischung in den Kompetenznachweis des Kalibrierlabors" bewerteten. Beispielsweise wurde seitens der DAkkS moniert, dass im Adressbereich des Befundes der Firmenname mit dem Hinweis "akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025" ergänzt wurde.
Die DAkkS verweist dabei auf die internationale Regelung der EA-3/01 M:2012 (Absätze 8.2.4 und 8.3.1, markiert), die in das gegenwärtig in der Anhörung befindliche DAkkS-Dokument "Verwendung der Akkreditierungsurkunde und des Akkreditierungssymbols" (71 SD 0 011 vom 11.04.2014; Kapitel 3.3.6 - 5. Absatz, fett) Eingang fand.
Die aktuelle Anhörung dieses DAkkS-Regelwerkes erfolgt durch den Fachbeirat 7 (Horizontale Fragen) der Akkreditierungsbeirates (AKB). Der VUP bereitet hierzu eine Stellungnahme vor und nimmt Anregungen bis zum 01.10.2015 entgegen (VUP-Info 15.178). Der Unternehmerverband ist in diesem Gremium durch dessen Vizepräsidentin Petra Harkányi vertreten.