DAkkS-Regelwerk
Regeln zum Begutachterwesen
Ermittlung durch den Akkreditierungsbeirat (AKB)
Folgendes Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) aus dem Zuständigkeitsbereich des Fachbeirat 7 (Horizontale Fragen) des Akkreditierungsbeirates (AKB) wurde dem Akkreditierungsbeirat mit der Empfehlung zur Ermittlung vorgelegt.
DAKKS-Regelwerk: 71 SD 0 008 Regeln zum Begutachterwesen
Frist: 10.11.2015
Die Regel gilt mit Datum des Fristablaufes als vom AKB ermittelt.
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist in diesen Gremien des Akkreditierungswesens vertreten und stellt das Dokument als download zur Verfügung: