Neue EU-Regelungen zum Trinkwassermonitoring
Mehr Flexibilität für Mitgliedstaaten
Neue Regelungen zum Trinkwassermonitoring hat die EU-Kommission am 28.10.2015 eingeführt. Den Mitgliedstaaten werde damit mehr Flexibilität beim Trinkwasser-Monitoring zugestanden. Sie können nun unter anderem selbst entscheiden, wie oft Trinkwasserproben in Wasserversorgungszonen notwendig sind. Mehr Spielraum werde auch bei der Erweiterung der Liste mit zu beobachtenden Stoffen gewährt. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt weitere Informationen als download zur Verfügung: