DAkkS-Regelwerk
Anforderungen an Messstellen im Bereich Gefahrstoffe in der Luft an Arbeitsplätzen
Abschließende Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat (AKB)
Folgendes Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) aus dem Zuständigkeitsbereich des Fachbeirat 4.2 (Chemie / Umwelt) wurde dem Akkreditierungsbeirat (AKB) mit der Empfehlung zur Bestätigung vorgelegt.
DAkks-Regelwerk: "71 SD 4 031 Anforderungen an Messstellen, die Ermittlungen und Beurteilungen der Gefährdung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in der Luft in Arbeitsbereichen nach § 7 (10) GefStoffV durchführen"
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist in den entsprechenden Gremien des Akkreditierungswesens vertreten. Anregungen für eine Verbandsstellungnahme gegenüber dem AKB sind bis Fristende möglich.