BAuA
Rechtsfolgen der Einstufung nach CLP-Verordnung
Neue Datenbank gibt Auskunft
Eine Datenbank über die Rechtsfolgen einer Einstufung eines chemischen Stoffes oder Gemisches nach CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereit. Die Datenbank gibt Auskunft darüber, ob und welchen gesetzlichen Regelungen und Folgebestimmungen Chemikalien unterliegen. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt nähere Informationen sowie den link zur Datenbank als download zur Verfügung.