Regelungen zur messtechnischen Rückführung erneut vor Anpassung?
EA Kritik an Kalibrierscheinen durch Eichbehörden
Die Regelungen der messtechnischen Rückführung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) werden möglicherweise erneut geändert. Nach wie vor scheint die European cooperation for Accreditation (EA) den "deutschen Weg" trotz der im Sommer 2015 vorgenommenen Änderungen (VUP-Info 15.135) nicht zu akzeptieren.
Im Fokus der Beanstandung der EA steht weiterhin die Anerkennung von Kalibrierscheinen, welche beiläufig zur amtlichen Eichung durch Eichämter ausgestellt wurden. Bisher sahen die Regelungen der DAkkS diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen vor.
Die Akzeptanz derartiger Bescheinigungen ist nach den europäischen Vorgaben jedoch nur dann möglich, wenn die Kalibrierungen nachvollziehbar bzw. gemäß der Regelungen der DIN EN ISO/IEC 17025 erbracht wurden. Nicht alle deutschen Eichämter scheinen diese Anforderungen zu erfüllen.
Zwischen BMWi, DAkkS, Physikalisch-technischer Bundesanstalt (PTB) und Eichbehörden wird gegenwärtig intensiv nach Möglichkeiten gesucht, diesen Konflikt mit der europäischen Dachorganisation der Akkreditierung zu klären. Ein Ergebnis ist nach Auskunft der damit befassten Stellen in Kürze zu erwarten.