wave GmbH Stuttgart will VUP-Aussagen untersagen
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an das Landgericht Stuttgart
Bezug nehmend auf die Bewertung der wave GmbH als Partnerorganisation der Deutschen Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH (DAP) (VUP-Infos 02.060, 02.063) hat das Stuttgarter von der kommunalen Organisation vedewa r.V. getragene Unternehmen jetzt beim Landgericht Stuttgart den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den VUP beantragt.
Darin soll dem VUP untersagt werden zu behaupten: Die wave GmbH sei ein kommunales Unternehmen, das Wettbewerbsvorteile genieße und nicht als unabhängig anzusehen sei und zudem durch staatliche und kommunale Transferzahlungen subventioniert werde.
In dieser Angelegenheit kam es inzwischen zu einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen an dem neben VUP-Präsident Dr. Klaus-Peter Lörcher und VUP-Sektionssprecher Baden-Württemberg Dr. Hans-Jürgen Vogt auch der Vorsitzende der Fachgruppe Freiberufliche Chemiker (FFCh) der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) teilnahm.
Mit dem Urteil ist in kürze zu rechnen.
Die Klageschrift der wave GmbH sowie die Erwiderung des VUP-Rechtsanwaltes, Dr. Andreas Sautter (Stuttgart), sind für VUP-Mitglieder über das Internet zu beziehen.