Unabhängigkeitsbewertung der wave GmbH weiterhin Streitpunkt
wave GmbH geht vor dem OLG-Stuttgart in die Berufung
Im Rechtsstreit der wave GmbH gegen den VUP hat das baden-württemberger Labor jetzt Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. Das Stuttgarter Unternehmen akzeptiert das erstinstanzliche Urteil (VUP-Info 02.072) nicht, wonach die Aussage nicht zu beanstanden sei, "die wave GmbH sei ein kommunales Labor, das Wettbewerbsvorteile genieße und als nicht unabhängig anzusehen ist".
Termin der mündlichen Verhandlung vor dem OLG-Stuttgart ist der 16.01.2003 ? 10:00 Uhr.
VUP-Mitglieder können die Berufungsbegründung über die VUP-download-Plattform einsehen.