Pressemitteilung
Private Prüflaboratorien - wichtiges Glied der Verantwortungskette Lebensmittelsicherheit
VUP zur Vorstellung der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung 2015
"Wer A wie amtliche Überwachung sagt, muss P auch an die privaten Prüflaboratorien denken, geht es um die Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzniveaus bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen.“ Darauf macht der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) anlässlich der Jahrespressekonferenz des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aufmerksam, bei der die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung 2015 vorgestellt werden.
Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität sind in Deutschland ein hohes Gut und haben durch das bewährte Zusammenspiel zwischen staatlicher Überwachung und betrieblicher Eigenkontrolle einen hohen Standard erreicht. In dieser Verantwortungskette für sichere Lebensmittel und Bedarfsgegenstände übernehmen private Prüflaboratorien eine wichtige Rolle. Nach Zahlen des VUP arbeiten bundesweit rund 640 Laboratorien im Marktsegment „Verbraucherschutz und Lebensmittel“.
Hersteller, Importeure und Handel sind lebensmittelrechtlich zu betrieblichen Eigenkontrollen verpflichtet. Mit chemisch-analytischen oder mikrobiologischen Untersuchungen von Lebensmitteln, Futtermitteln, Trinkwasser, Bedarfsgegenständen und Rohstoffen liefern private Prüflaboratorien wertvolle und vielfältige Informationen, um diese Eigenkontrollen wirksam durchzuführen. Prüfungen in privaten Laboratorien werden aber auch aus unternehmerischen Eigeninteresse zur ständigen Verbesserung der Produktion oder im Rahmen der Teilnahme an privaten Qualitätsprogrammen beauftragt. So bildet die betriebliche Eigenkontrolle das Fundament für die amtliche Lebensmittelüberwachung, die als „Kontrolle der Kontrolle“ die Maßnahmen des betrieblichen Qualitätsmanagements und deren Wirksamkeit überprüft und durch weitere fokussierte Überwachungstätigkeiten und Monitorings ergänzt.Methoden und Verfahren, Personal und Infrastruktur der Prüflaboratorien unterliegen einem regelmäßigen „Qualitäts- und Kompetenzcheck“, der unter anderem gegenüber einer halbstaatlichen Institution (DAkkS; Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) erbracht werden muss. Diese Akkreditierung von Prüflaboratorien setzen sowohl private wie staatliche Auftraggeber bei der Vergabe von Analysetätigkeiten mittlerweile als Standard voraus. Dieser regelmäßige Kompetenznachweis ist Voraussetzung auch für gerichtsfeste Analysenergebnisse durch private Laboratorien. Er ist auch satzungsmäßige Voraussetzung einer Mitgliedschaft im Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP).