Bietergruppe bei Ausschreibung des hessischen Landeslabors bevorzugt ?
VUP sieht einseitige Ausrichtung auf LUFA-Laboratorien
Mit der Ausschreibung des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor (LHL) "Durchführung von Bodenuntersuchungen zum Zweck der Düngeberatung" hat sich der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) jetzt kritisch auseinandergesetzt. In der Branche bestehe der Eindruck, dass hier eine Bietergruppe durch die vorgegebenen Teilnahmevoraussetzungen bevorzugt wird, so der VUP.
Primär werde hier von den Bietern ein Kompetenznachweis verlangt, den nur LUFA-Laboratorien in der Lage sind zu erbringen. Der Kompetenznachweis gegenüber staatlichen Stellen in anderen Bundesländern, wie bei den privaten Laboratorien üblich, werden vom Landeslabor nicht anerkannt, obwohl dies der Harmonisierungsbeschluss der Umweltministerkonferenz vorsehe.
Privatwirtschaftliche Laboratorien haben lediglich die Möglichkeit Ihre Kompetenz NACH der Angebotsabgabe in einem eigens in Erwägung gezogenen Ringversuch des LHL nachzuweisen. Neben den dabei anfallenden Gebühren sieht der VUP hier einen unnötigen zusätzlichen Aufwand, der den LUFA-Unternehmen erspart werde.
Der VUP forderte das Landeslabor auf, die Ausschreibung zu stoppen und die entsprechende Akkreditierung nach DIN ISO EN 17025 bzw. einen gegenüber anderen Bundesländern erbrachten Kompetenznachweis zu akzeptieren.
Zudem wies der VUP das Landeslabor auf mehrere widersprüchliche und missverständliche Formulierungen in der Ausschreibung hin.