Anhörung
DAkkS-Regel zur Akkreditierung zum Zwecke der Notifizierung
Folgendes allgemein, verbindliche Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wird im Fachbeirat 7 "Horizontale Fragen" des Akkreditierungsbeirates (AKB) behandelt und befindet sich im Anhörungsverfahren:
Regelwerk: 71 SD 0 022 Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen im Geltungsbereich der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union nach dem neuen Rechtsrahmen zum Zwecke der Notifizierung
Frist: 12.08.2017
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist unter anderem in diesem Gremium des deutschen Akkreditierungswesens vertreten, stellt den Regelentwurf als download zur Verfügung und nimmt Anregungen für eine Verbandsstellungnahme entgegen.