Probenahme nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - ein Zusatzgeschäft für Installationsbetriebe ?
VUP-Schulungsveranstaltung in Hessen auch für Handwerksbetriebe von Interesse
Die Trinkwasserverordnung schreibt eine regelmäßige Kontrolle des Trinkwassers an öffentlichen zugänglichen Zapfszellen (Hotels, Gaststätten, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten,?) vor. Nur ein nach internationaler, extern überwachter Norm (ISO 17025) "akkreditiertes" Labor, kann diese Routineuntersuchungen (§ 15 TrinkwV) durchführen. Dies gilt sowohl für die Analyse selbst als auch für die qualifizierte Probenahme.
Dabei ist es dem Labor jedoch möglich, ortsnahe "externe Probenehmer" zu beauftragen, wenn diese in das eigene Qualitätsmanagementsystem einbezogen werden. Eine sinnvolle Möglichkeit, können doch auf diese Weise evtl. weite Anreisen des Probenehmers und somit unnötige Kosten für den Betreiber der Zapfstelle eingespart werden.
Für das Installationshandwerk wäre diese Probenahme als Dienstleistung für das Labor ein idealer Zuerwerb, ließe sich hier doch dessen Kundennähe und Ortskenntnis nutzen.
Voraussetzung ist, dass sich der Installateur als externer Probenehmer einer zweitägigen externen (nicht laborintern !), praktischen und theoretischen Schulung mit anschließender Prüfung stellt. Schulungs- und Prüfungsveranstalter muss eine von der Landesbehörde ("Unabhängige Stelle nach TrinkwV") und der Akkreditierungsstelle berufene Schulungseinrichtung stellen. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist einer der beiden bundesweit anerkannten Anbieter dieser staatlicherseits geforderten Qualifikationsmaßnahme.
Erstmals nun auch in Hessen bietet der VUP eine derartige Schulung am 26./27. September 2006 in Gießen an. Die Fortbildungsveranstaltung wendet sich gezielt auch an interessierte hessische Handwerksbetriebe, die dieses Geschäftsfeld zu nutzen beabsichtigen.