Akkreditierungsgesetz ? zunächst Interimslösung des Bundesministeriums für Wirtschaft
Deutsches Akkreditierungsgesetz wird sich erst aus zukünftigem Europäischen Rechtsrahmen ergeben.
Im Rahmen der Bestrebungen zu einem Deutschen Akkreditierungsgesetz hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWT) eine Studie zur Konformitätsbewertung in Deutschland" in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Studie von Prof. Dr. Hans Christian Röhl (Universität Konstanz) wurden jetzt vorgestellt.
Danach scheint sich eine Novellierung des Akkreditierungswesens in Deutschland zwangsläufig durch das in naher Zukunft zu erwartende europäische Recht zu ergeben. Mit der Umsetzung in Deutschland rechnen die Experten jedoch nicht vor dem Jahr 2008.
Daher bereitet das federführende BMWT derzeit eine Interimslösung vor. Eine Schlüsselposition hat dabei der neu gebildete "Akkreditierungsbeirat", in dem für die Gruppe der Konformitätsbewertungsstellen ein gemeinsamer Vertreter von VUP und eurolab/Deutschland berufen wurde (
VUP-Info 06.033).
Der
Zusammenfassung der Ergebnisse der BMWT-Veranstaltung können auch Hintergründe und Einzelheiten zu dieser "Interimslösung" entnommen werden.