Gebührenordnung für Klärschlammuntersuchungen in Niedersachsen
Wann ist mit der Aufhebung zu rechnen ?
Tenor einer Verbandsanhörung des Niedersächsischen Umweltministeriums im Juni 2005 war, dass in der Gebührenordnung der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (GOU) des Landes Niedersachsen auch der Teilbereich für Klärschlammuntersuchungen aufgehoben werden sollte (VUP-Infos 05.022, 05.019). Ein Jahr nach diesem Votum hat der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) jetzt zum gegenwärtigen Sachstand im Ministerium nachgefragt: