BMWi
Neue Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV) am 13.12.2017 veröffentlicht
Inkrafttreten am 01. Juli 2018
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat nun die Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) veröffentlicht. Die Verordnung ist Grundlage für die Gebührenberechnung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hat die Entstehung der neuen Verordnung kritisch begleitet und in einem Gespräch bei Bundesmininsterin Zypries ein flankierendes Programm zur Stärkung von Transparenz, Effizienz und Kundenorientierung (VUP-Info 17.319) durchgesetzt. Der VUP stellt die Gebührenverordnung als download und eine FAQ-Liste der DAkkS zur konkreten Umsetzung zur Verfügung.
Download: Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengebührenverordnung–AkkStelleGebV)
Quelle: Bundesanzeiger
Fragen und Antworten zur neuen Gebührenverordnung
Quelle: DAkkS