Vorrang des Europarechts bei der Privatisierung der Lebensmittelüberwachung
EU-Kontrollverordnung kontra AVV RÜb
Die Lebensmittelskandale der jüngsten Zeit haben dazu geführt, die Effizienz dieses hoheitlichen Kontrollsystems kritisch zu hinterfragen. Nicht nur in der Branche der privatwirtschaftlichen Prüflaboratorien werden die Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung der Lebensmittelüberwachung seit geraumer Zeit diskutiert.
Die Münchener Kanzlei "Graefe Rechtsanwälte" hat in einem Aufsatz die gegenwärtige Rechtslage zur "Privatisierung der Lebensmittelüberwachung" analysiert. Die Autoren (Bruggmann & Meyer) zeigen einen Widerspruch zwischen Art. 5 der EG-Kontrollverordnung und der nationalen AVV Rahmenüberwachung (AVV RÜb) auf:
Das EU-Recht ermächtigt die zuständigen Landesbehörden seit dem 01.01.2006 zu einer umfangreichen Privatisierung der Überwachungsaufgaben. Entgegen dazu schiebt § 13 der AVV RÜb, der Übertragung von hoheitlichen Untersuchungsaufgaben an private Laboratorien weitgehend einen Riegel vor.
Bei diesem Widerspruch sehen die Autoren eine eindeutige Gültigkeit der EG-Verordnung, die die Bundesregierung verpflichtet den § 13 der AVV RÜb aufzuheben.
Nach dem Einschätzung des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) schein dieser § 13 auch bei den Ländern unterschiedlich bewertet zu werden. Während sich einige Länder gegenüber einer Forderung nach Privatisierung der hoheitlichen Überwachung nach wie vor hinter dieser nationalen Regelung verstecken, scheint die Zahl derer zu wachsen, die vorrangig aus Gründen leerer Kassen mehr Privatisierung wollen und dabei in der AVV einen Hemmschuh sehen. Diesen Eindruck bestätigte auch der Verfasser des Aufsatzes in einem vertiefenden Gespräch mit dem VUP.
In Bundesministerium für Verbraucherschutz scheint man ohnehin schon seit einiger Zeit an einer Anpassung der AVV an das maßgebliche europäische Recht zu arbeiten, zuletzt wohl etwas gebremst durch den jüngsten "GammelfleischSkandal".
Der lesenswerte
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