Akkreditierung
VUP-Stellungnahme zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes
Zum zweiten Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) hat der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien eine Stellungnahme gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) abgegeben.
Der VUP unterstützt darin das Ziel, die nationale Akkreditierungsstelle in ihrer Tätigkeit zu schützen. Bislang fehlte offenbar die rechtliche Handhabe, gegen Stellen vorzugehen, die sich als "Akkreditierungsstelle" gerierten. Nach Auffasung des Verbandes sollten darüber hinaus auch die "Durchgriffsrechte" der Akkreditierungsstelle gegen eine missbräuchliche Verwendung der Akkreditierung (-ssymbol, Urkunde, Werbung) durch Konformitätsbewertungsstellen gestärkt werden.
Die neuerliche Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes sollte nach Auffassung des VUP auch dazu genutzt werden, Ergebnisse und Ideen des derzeit laufenden „Kundendialogs“ der DAkkS aufzunehmen und rechtsverbindlich zu verankern. Aspekte wie ein verlängertes Zahlungsziel, ein obfligatorischer Kostenvoranschlag oder die Staffelung von Gebührenzahlungen nach Bearbeitungsfortschritt könnten dazu beitragen, die zum 1. Juli 2018 in Kraft tretende Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle in ihrer Transparenz und Akzeptanz zu stärken.
download: VUP-Stellungnahme