Trinkwasser-Verordnung
Probenahme muss unparteilich sein
DAkkS-Anforderungen für die Begutachtungen von Untersuchungsstellen
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hat auf ihrer Internetseite neue Anforderungen für die Begutachtung von Trinkwasseruntersuchungs-stellen veröffentlicht. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) begrüßt dies als notwendigen Schritt im Lichte der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und sieht die Einheit von Probenahme und Analytik damit gestärkt.
Bei der Mitteilung handelt es sich um eine Interpretation der Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung sowie der Anforderungen der (neuen) DIN ISO/IEC 17025 aus Sicht der nationalen Akkreditierungsstelle. Vor diesem Hintergrund wird von Seiten der DAkkS die Einheit von Probenahme und Analytik ebenso herausgestellt wie "das Gebot" der Unparteilichkeit aller Labortätigkeiten. Bestimmte Konstellationen zwischen beauftragendem Kunden und Auftrag nehmendem Labor, allemal bei der Durchführung der Probenahme, wären demnach laut Mitteilung der DAkkS ausgeschlossen bzw. nur noch in engen Grenzen möglich.
In dieser Richtung sieht der VUP durchaus Übereinstimmung mit seiner grundsätzlichen Positionierung im Zuge der Novellierung der Trinkwasserverordnung (VUP-Info
17.242), die er kontinuierlich weiterverfolgt hat.Die neuen Vorgaben würden laut Auskunft der DAkkS momentan in Begutachterschulungen transportiert und ab 01.
07.2018 in die Begutachtungspraxis überführt. Zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen, bei denen in den kommenden Wochen Begutachtungen zu ihrer Akkreditierung anstehen, sollten sich auf diese neuen Anforderungen einstellen.
Link: Mitteilung "Neue Anforderungen für die Begutachtung von TrinkwasseruntersuchungsstellenQuelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)