Neues DAkkS-Überwachungskonzept vorerst auf Eis gelegt
Akkreditierungsbeirat fordert eingehende Beratung in seinen Gremien
Das geplante neue risikobasierte Begutachtungs- und Überwachungskonzept sollte laut Ankündigung der DAkkS bereits zum 01.07.2018 eingeführt werden. Nach der Sitzung des Akkreditierungsbeirates (AKB) wird der umstrittene Vorschlag nun zunächst in den Gremien des AKB beraten, wie aus dem Umfeld der Sitzung zu erfahren war.
Bereits im Vorfeld der AKB-Sitzung am 28.08.2018 hatten mehrere Verbände, darunter der VUP, die Art und Weise der geplanten Einführung, die mangelhafte Beteiligung interessierter Kreise sowie die rechtlich-normative Fundierung des neuen Begutachtungs- und Überwachungskonzepts deutlich kritisiert.
Wohl auch aufgrund dieser Kritik will die DAkkS nun das Konzept vorerst nur "behördenintern" anwenden, wie das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Vorfeld der Sitzung auch dem Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch geantwortet hat, der sich für die Kritik und Vorgehensweise der DAkkS rund um das neue Konzept interessierte.
Für den VUP-Vertreter im AKB, Dr. Tilman Burggraef ist nach der Sitzung des AKB damit klar, dass das Konzept in seiner Anwendung gegenüber den Konformatitätsbewertungsstellen (KBS) vorerst auf Eis liegt.
Sollten VUP-Mitglieder und Unternehmen der Branche bei der Planung von Akkreditierungstätigkeiten und Überwachungen der DAkkS mit dem neuen, risikobasierten Begutachtungs- und Überwachungskonzept konfrontiert werden, bittet der VUP um entsprechende Rückmeldungen an die VUP-Geschäftsstelle.