EU
Neues EU-Düngemittelrecht
Neue Bestimmungen zur Konformitätsbewertung und Grenzwerte für EU-Düngeprodukte
Im Laufe des Juli 2019 ist mit der Verkündigung der "Verordnung des EU-Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt" zu rechnen. Die neue Verordnung soll die Kreislaufwirtschaft stärken. Eingeführt werden erweiterte Bestimmungen zur Konformitätsbewertung und erstmalig Grenzwerte für Schadstoffe und Schwermetalle. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) informiert über die wichtigsten Änderungen und stellt die Verordnung als download zur Verfügung: