TrinkwV
Pflicht zur externen Schulung von Probenehmern ?
Akkreditierungsstellen setzen Beschlüsse der ?Unabhängigen Stellen? der Länder um
Die Vorgaben zur Schulung von Probenehmern nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) geben Anlass zu Irritationen. Dabei interessiert die Frage, in wieweit die Laboratorien verpflichtet sind, für sie tätige Probenehmer extern schulen zu lassen oder ob regelmäßige qualifizierte interne Schulungen ausreichend erscheinen. Nach Recherchen des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Die "Unabhängigen Stellen nach TrinkwV 2001" der Länder treffen sich regelmäßig, um u.a. eine harmonisierte Umsetzung der Regelungen der TrinkwV in den Ländern zu erreichen. Dabei werden Beschlüsse gefasst, die für die Länder zunächst nicht verbindlich sind, die jedoch in die technischen Leitlinien der Akkreditierungsstellen einfließen. Die Akkreditierung ist Voraussetzung für ein Tätigwerden der Laboratorien bei Trinkwasseruntersuchungen und der ?probenahme. Somit werden die Beschlüsse der "Unabhängigen Stellen" zwangsläufig im Rahmen der Akkreditierung umgesetzt.
Der folgende Sachverhalt beruht auf Entscheidungen aus dem Mai 2004 bzw. dem Mai 2005. Insbesondere für Laboratorien, die seit Mai 2004 sich nicht mit einer Wiederholungsakkreditierung befasst sahen, mag der folgende Sachverhalt neu und beachtenswert sein !
Die Regelungen differenzieren zwischen "internen" (Mitarbeiter des Labors) und "externen" (speziell für die Probenahme vertraglich an das akkreditierte Unternehmen gebundene Personen) Probenehmern sowie zwischen "internen" und "externen" Schulungen. Externe Schulungen können nur von anerkannten Institutionen durchgeführt werden. Der VUP verfügt über diese Anerkennung.
Nach Auskunft der in dieser Länderarbeitsgruppe federführenden bayerischen "Unabhängigen Stelle" wurden zur Schulung der internen und externen Probenehmer folgende Beschlüsse gefasst:
Erstschulungen
Die Laboratorien sind verpflichtet alle externen und mindestens einen internen Probenehmer (ob lediglich einer oder generell alle ? hier gibt es unterschiedliche Aussagen) in zweitägigen
externen Veranstaltungen zu schulen. (Beschluss vom Mai 2004).
Wiederholungsschulung
Innerhalb des Akkreditierungszeitraumes (5 Jahre) müssen alle externen Probenehmer und mindestens ein interner ("Multiplikator") an einer 1-tägigen,
externen Schulung ("Auffrischung") teilnehmen. (Beschluss vom Mai 2005).
Näheres auch zu den festgeschriebenen Schulungsinhalten ist dem technischen Merkblatt
DAP TM 12 und den
DACh-News 2-2004 zu entnehmen.
Fazit:
Danach besteht für die Laboratorien eine Pflicht, Probenehmer extern schulen zu lassen.