Verordnung über Höchstmenge an Mykotoxinen und weiteren Kontaminanten in Lebensmitteln (KHmV)
VUP um Stellungnahme zum Entwurf vom 09.09.2004 gebeten
Mit der Verordnung über Höchstmengen an Mykotoxinen und weiteren Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen (Entwurf vom 09.09.2004) sollen die bislang in der MykotoxinHöchstmengenverordnung, der Diätverordnung, der RückstandsHöchstmengenverordnung und der Technischen HilfsstoffVerordnung enthaltenen Vorschriften über Kontaminanten, die bei der Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln entstehen können, in einem einzigen Regelungswerk zusammengeführt werden.