Gewinnung ungestörter Bodenproben in Böden zur Verwendung in Elutionsanlagen
ITVA verfasst neue Arbeitshilfe
Laut Bodenschutzverordnung (BBodSchV) ist die Sickerwasserprognose ein unverzichtbarer Bestandteil der Gefährdungsabschätzung bei Verdacht einer Grundwasserkontamination. Die dazu erforderlichen Daten können auch durch Materialuntersuchungen an ungestörten Bodenproben im Labor durch Elutionsversuche abgeschätzt werden.
Dafür hat der Ingenieurtechnische Verband Altlasten e.V. (ITVA) in seinem Fachausschuss F2 "Probenahme" den Entwurf einer Arbeitshilfe herausgegeben.
Diese Arbeitshilfe beschreibt in vier Kapiteln die Anforderungen an die Probenahmegeräte, die Entnahmetechnik, die Vorbereitung der Probenahme und die Durchführung der Feldarbeiten. Der Anhang enthält ein Probenahmeprotokoll für die Bodenprobenahme in Stechzylindern.
Der Entwurf dieser Arbeitshilfe kann mit einem entsprechenden Formular beim ITVA bestellt werden.
Stellungnahmen zum Entwurf nimmt bis 30. November 2004 die Geschäftsstelle des ITVA entgegen.
Kontakt:
ITVA
Pestalozzistraße 5-8
13187 Berlin