Corona
Homeoffice-Verordnung mit strengeren Regeln für Arbeitgeber
Zunächst befristet bis 15. März 2021
Die sogenannte Homeoffice-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist heute dem Bundeskabinett zugegangen. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen nun Arbeitgeber, wo immer möglich, Homeoffice anbieten. Darauf hatten sich gestern Bund und Länder verständigt. Künftig gelten zudem in Betrieben strengere Arbeitsschutzregeln, was Abstände und Mund-Nasen-Schutz angeht. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt die Verordnung als Download zur Verfügung: