DAkkS ändert Abrechnungspraxis
Neue Gebührenordnung zum 01.10.2021 in Kraft getreten
Die DAkkS ändert zum 01.10.2021 ihre Abrechnungspraxis und kommt damit einer langjährigen Forderung des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) entgegen: Zukünftig sollen Vorschusszahlungen geringer ausfallen. Zudem soll die Gebührenschätzung verbessert werden, wie einer aktuellen Mitteilung der DAkkS zu entnehmen ist.
Link: DAkkS-Pressemitteilung "DAkkS optimiert Abrechnungspraxis"
Quelle: DAkkS GmbH
Am 01.10.2021 ist die neue Gebührenordnung für die DAkkS (AkkStelleGebV) in Kraft getreten. Dabei erfolgte eine Deckelung bei der Berechnung der Reise- und Wartezeiten von (externen) DAkkS-Begutachtern sowie eine Erhöhung bei den Gebührensätzen für Akkreditierungsleistungen.
Der VUP hatte sich eine deutlichere Entlastungskomponente im Zuge des Verordnungsverfahrens gewünscht und vor allem auch eine KMU-freundlichere Ausgestaltung des DAkkS-Gebührensystems angemahnt. Zentraler Punkt darin war u.a. die Forderung nach einer "Vorschusszahlung Zug um Zug", womit vor allem kleinere Unternehmen entlastet bzw. vor Liquiditätsproblemen geschützt werden sollten (VUP-Stellungnahme zur AkkStelleGebV siehe hier). Mit der nun eingeleiteten Änderung der Abrechnungspraxis bei Vorschusszahlungen scheint die DAkkS nun dieser wiederholt vorgetragenen Forderung des VUP entgegenzukommen.
Ob allerdings nun, wie vom VUP im Kern gefordert, eine Gebührenzahlung tatsächlich nach Fortschritt der Akkreditierungstätigkeit umgesetzt wird, geht aus der Mitteilung der DAkkS nicht hervor und muss sich erst in der Akkreditierungspraxis zeigen. Gleiches gilt auch für die nun angekündigte Verbesserung der Gebührenvorschau. Auch hier hatte der VUP immer wieder Veränderungen angemahnt, weil Gebührenschätzung und endgültig abgerechneter Kostenaufwand regelmäßig deutlich auseinander lagen. Um diese angekündigten Neuerungen in ihren Wirkungen nachvollziehen zu können, bittet der VUP um Information aus dem Kreis der Laboratorien.
In Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen DAkkS-Gebührenverordnung und seiner Stellungnahme dazu verweist der VUP auch darauf, dass ebenso erreicht werden konnte und nun gesichert scheint, dass notwendige Mittel für die Digitalisierung (der Prozesse) der DAkkS aus staatlichen Förderquellen kommen und nicht "gebührenfinanziert" werden müssen.