DBL
Hygienisch aufbereitete Laborkleidung
VUP-Members-benefit-Partner informiert
Hygiene bei der Arbeitskleidung des Laborteams – hier überzeugen professionelle und zertifizierte Waschverfahren. Was dafür spricht, zeige der Blick in die Praxis, so die DBL Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH, längjähriger Partner im Rahmen des VUP-Members-benefit-Programms.
Den Laborkittel von der Arbeit mit nach Hause nehmen und in der heimischen Waschmaschine waschen? Keine gute Idee. Denn mögliche Kontamination und Infektionsgefahren können so in das private Umfeld getragen werden. Hier gelten für Laborkleidung – und je nach Einsatzgebiet – auch entsprechende Vorgaben. Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV*) ist zunächst gefordert, dass bei Arbeiten in Laboratorien geeignete Arbeits- und Schutzkleidung zu tragen ist. Vorschriften gibt es auch für Wechsel, Lagerung und Reinigung. Doch wie wird dies in der Praxis gehandhabt?
Einen Blick in ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelunternehmen gewährt ein VUP-Mitglied mit Sitz in Offenburg. Neben Laboruntersuchungen werden hier Kunden auch durch praxisnahe Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- und Qualitätskontrolle unterstützt. Laboruntersuchungen in den Bereichen der Mikrobiologie, Hygiene und Qualitätssicherung sind die Kernkompetenz des Instituts. Für all das benötigen die Labormitarbeiter entsprechende Laborkleidung – und entschieden sich für textile Dienstleistung. Hier die der DBL Deutsche-Berufskleider Leasing GmbH, einem bundesweit agierenden Verbund mittelständischer Wäschereien.
„Wir arbeiten seit 2016 gut und gerne mit der DBL zusammen. Wir beziehen unsere Labormäntel über die Firma und lassen diese auch über die DBL waschen“, so die Laborleitung des Instituts. „Die Abholung und Anlieferung im Tausch der getragenen gegen frische Mäntel funktioniert reibungslos und wir schätzen die hohe Qualität der Serviceleistung.“ Schließlich hat für das Institut die einwandfreie Hygiene der Kleidung einen hohen Stellenwert.
Mehr dazu: "So wird Hygiene sichergestellt"
*)Vorgaben Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Laut Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Information 213-850, bisher BGI/GUV-I 850-0) ist zunächst gefordert, dass bei Arbeiten in Laboratorien geeignete Arbeits- und Schutzkleidung zu tragen ist. Die Vorgaben umfassen den Schnitt – grundsätzlich wird ein langer Labormantel mit langen, enganliegenden Ärmeln als geeignete Arbeitskleidung angesehen – sowie auch das Gewebe der Arbeitskleidung.
Zudem gibt es auch Vorgaben zum Thema Wechsel und Lagerung der eingesetzten Kleidung. So muss beim Verlassen des Labors der Labormantel im Laborbereich bleiben. Dadurch wird eine Verschleppung von Kontamination in andere Bereiche minimiert und ein Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitsbereichen erleichtert. Und zum Thema Reinigung von Arbeits- und Schutzkleidung heißt es laut DGUV, dass Arbeits- und Schutzkleidung, die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen getragen wird, vom Unternehmer zu reinigen ist.