Keine Vergabe chemisch-analytischer Leistungen nach VOL
VUP in Korrespondenz mit Landratsamt Rastatt
Im Hinblick auf die Vergabe chemisch-analytischer Leistungen nach VOL ist der VUP auf Anregung von Mitgliedern der Sektion BadenWürttemberg beim Landratsamt Rastatt (Umweltamt) vorstellig geworden.
Anlass war die Aussage des Landratsamts, dass es sich bei Laborleistungen um Leistungen gemäß VOL handele und dass bei der VOL im Vergleich zur VOF mehr der Preis bei der Vergabe im Vordergrund stehe. Diese Auffassung sei problematisch für qualitätsbewusste Laboratorien, da die öffentliche Hand den Preiswettbewerb "oft schamlos ausnutze und seriöse Laborinhaber im Sog von "Dumpern" in die Insolvenz treibe, so Dr. KlausPeter Lörcher, Präsident des VUP.
Der VUP vertritt die Ansicht, dass chemisch-analytische Leistungen nicht nach VOL ausgeschrieben und vergeben werden dürfen, da es sich bei einer chemischen Analyse nicht um eine "hinlänglich beschreibbare Leistung", sondern vielmehr um eine wissenschaftliche Leistung handele, die zudem im Wettbewerb mit Freiberuflern (VOL: "Handelschemiker") angeboten werde. Derartige Leistungen seien wie Ingenieurleistungen freihändig zu vergeben, so der VUP. Gegenüber dem Landratsamt Rastatt belegte der VUP diese Rechtsauffassung mit zahlreichen Dokumenten, so auch Schreiben von Vergabeprüfstellen zur Rücknahme offiziell vom VUP angefochtener VOL-Ausschreibungen.