Erfolgreiche Verbandsarbeit durch Engagement der Mitglieder bei Anhörungsverfahren
Hinweise zu effizienter Organisation der Verbandsarbeit
Behördliche Einbindungen des VUP in Anhörungsverfahren zu Gesetzen und Verordnungen haben als Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit erheblich zugenommen. Diese Resonanz zeigt deutlich, welch große Bedeutung der Fachkompetenz des VUP und seiner Mitglieder seitens der Bundes und Länderministerien beigemessen wird. Der VUP wird als akkreditierter Branchenverband der Prüflaboratorien seit 1999 in der öffentlichen Liste des Deutschen Bundestages geführt.
In diesem Bereich ist der VUP auf die fachkompetente Unterstützung seiner Mitglieder angewiesen. Der VUP dankt den vielen Mitgliedern für ihr bisher reges Engagement und möchte sie auch weiterhin ermutigen, zum Erfolg des VUP bei diesen behördlichen Anhörungen zu Gesetzes und Verordnungsentwürfen, wie auch bei der Erstellung von Merkblättern und Richtlinien etc., beizutragen.
Die Verfahrensweise dazu sieht folgendermaßen aus:
- Umgehend nachdem das zur Diskussion stehende Dokument (Gesetzes, Verordnungsentwurf etc.) bei der Geschäftsstelle eingegangen ist, werden die VUP-Mitglieder, insbesondere die Mitglieder der entsprechenden VUP-Bundesfachausschüsse bzw. -Sektionen durch ein "VUP-Info" unterrichtet. Dieses Info enthält auch einen Hinweis zum download des Dokuments.
- Parallel dazu richtet die VUP-Geschäftsstelle auf der VUP-InternetPlattform ein i.d.R. nicht öffentlich zugängliches Diskussions-Forum ein.
Für den Fall, dass die angegebenen Termine aus organisatorischen Gründen sehr kurzfristig sind, werden unsere Mitglieder mittels eines "VorabInfos" per eMail auf das Forum aufmerksam gemacht. - Aus den Beiträgen dieses Forums verfasst die VUP-Geschäftsstelle den Entwurf einer Verbandsstellungnahme. Diese wird vor der offiziellen Herausgabe mit den jeweiligen Verbandsgremien abgestimmt.
Falls seitens der Mitglieder kein Kommentar eingeht, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung der entsprechenden Behörde. In diesem Fall wird mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit den VUP-Verbandsgremien derzeit keine Änderungs bzw. Ergänzungsanregungen vorliegen. - Oft werden abschließend zur schriftlichen Anhörung mündliche Erörterungstermine angeboten. Interesse an der Teilnahme sollte der VUP-Geschäftsstelle mitgeteilt werden. Eine Anmeldung dieser "Verbandsvertreter" erfolgt über die VUP-Geschäftsstelle.