Ab sofort klare Spielregeln in der Altlastenbearbeitung
Verband der unabhängigen Prüflaboratorien (VUP) begrüßt neues Merkblatt bayerischer Landesämter
Zirndorf, Gießen (VUP, 03.08.2003). "Endlich gibt es für alle Beteiligten klare Spielregeln und fachliche Hilfestellung in der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen in der Altlastenerkundung", begrüßt der Vorsitzende der Sektion Bayern des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP), Volker Liebig, das neue Merkblatt der Bayerischen Landesämter für Umwelt (LfU) und Wasserwirtschaft (LfW).
Nach der Umsetzung der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern ("VSU Boden und Altlasten") und der damit verbundenen Zulassung der ersten Untersuchungsstellen und Sachverständigen nach Bundesbodenschutzgesetz in Bayern, werde nun auch die "Ausschreibung und Vergabe von Leistungen im Rahmen der Amtsermittlung" durch das neue LfU/LfW-Merkblatt Nr. 3.8/2 (mit Anlagen 1-5 und 6-8) klar geregelt.
Allein in Bayern sind rund 13.000 Altlastverdachtsflächen bekannt. Gemäß den erklärten Zielen des Bayerischen Umweltministers Dr. Werner Schnappauf sollen diese kritischen Flächen bis zum Jahr 2020 umfassend erkundet und bewertet sein. Mit dem neuen Merkblatt und den dort enthaltenen Hinweisen und Vorgaben könnten die Kreisverwaltungsbehörden und Wasserwirtschaftsämter nun diese vielseitigen Aufgaben gemeinsam mit den privaten, zugelassenen Untersuchungsstellen und Sachverständigen angehen, so der Altlastenfachmann des VUP.
Im Deutschen Verband unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) sind rund 75 % der in Deutschland niedergelassenen, im gesetzlich geregelten Bereich tätigen, privatwirtschaftlichen und unabhängigen Dienstleistungslaboratorien zusammengeschlossen.
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