Die "Leitlinien zu § 9 der TrinkwasserVerordnung 2001 - Maßnahmen im Falle nicht eingehaltener Grenzwerte und Anforderungen" wurden in einer "Ersten Fassung" vom Umweltbundesamt herausgegeben. Es handelt sich dabei um eine unverbindliche, behördeninterne Empfehlung zur Umsetzung in den Ländern.