Die Bundesregierung beabsichtigt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2020 zu einem modernen Einwanderungsrecht weiterzuentwickeln. Hierzu hat das Bundeskabinett "Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ beschlossen. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) informiert darüber in einem weiteren #VUP-Dossier: