VUPinar
Hinweisgeberschutzgesetz - und nun?
Wichtige Hinweise und Tipps vor Inkrafttreten des Gesetzes
Wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das ab 02.07.2023 in Kraft tritt, erhielten Teilnehmende beim VUPinar "Hinweisgeberschutzgesetz - und nun?". Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) setzte damit sein neues Informationsformat rund um aktuelle Branchenthemen fort und zeigte dabei die mit dem Gesetz verbundenen Pflichten für Unternehmen und Lösungswege zur Umsetzung auf.
Inken Garbe, Syndikusrechtsanwältin beim Verband DER AGRARHANDEL zeigte auf, welchem Schutzzweck das neue Gesetz dient, nämlich hinweisgebenden Personen in Unternehmen und Behörden, die auf Missstände und etwaige Rechtsverstöße hinweisen wollen. Diese vor Repressalien zu schützen und ihnen ab einer gewissen Unternehmensgröße (mehr als 50 Mitarbeitende) formale Meldewege in Form von internen Meldestellen zu eröffnen, sei nun ab Juli 2023 gesetzliche Verpflichtung. Garbe zeigte ihn ihrem Vortrag zudem auf, wie weit der "Beschäftigtenbegriff" reicht, der nicht nur festangestellte und aktuelle Mitarbeitende umfasst. Zudem informierte sie darüber, wie der Verband DER AGRARHANDEL eine verbandsgetragene, einfache und kostengünstige technische Lösung zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen für seine Mitglieder geschaffen hat. Mit dem Fazit, dass Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden nun in der Pflicht sind, bald zu handeln und sich direkt mit der Einrichtung einer Meldestelle beschäftigen sollten, schloss Garbe ihren Vortrag.
In einem Praxisbeitrag zeigte Dr. Thomas-Benjamin Seiler, geschäftsführender Direktor des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets "Den hügeligen Weg Richtung Hinweisgeberschutzgesetz" in seinem Unternehmen auf. Warum, wann und welcher Weg eingeschlagen wurde und welche technischen Lösungen das Hygieneinstitut im Detail für sich gefunden hat, wurde von Seiler kurzweilig am praktischen Beispiel vermittelt.
Beide Referenten stellten zum Ende des VUPinars übereinstimmend heraus, dass das neue Hinweisgeberschutzgesetz nicht nur Nachteile für Unternehmen und Unternehmer mit sich bringt. Vielmehr böten sich hier Wege einer klaren und offenen Kommunikation auch innerhalb des Unternehmens sowie einer Demonstration im korrekten Umgang mit Missständen nach außen hin.
Vor dem Hintergrund des VUPinars wird sich der VUP mit einer Umfrage an seine Mitglieder richten, ob und inwieweit der Verband Unterstützungsmöglichkeiten für seine Mitglieder aufbauen und einrichten soll. Teilnehmer des VUPinars begrüßten ein solches Vorhaben in Richtung einer verbandsgetragenen "Meldestellen-Lösung."
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Mit dem VUPinar "Hinweisgeberschutzgesetz - und nun?" setzte der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) e.V. sein neues Format für Weiterbildung und Wissenstransfer in der Prüf- und Laborbranche fort. In kompakten, meist virtuellen Vortragsveranstaltungen sollen Themen der Branche mit kompetenten internen und externen Referenten aufgegriffen und vertieft werden.
Die Teilnahme an VUPinaren steht Mitgliedern wie Nicht-Mitgliedern des VUP - und damit allen Interessierten am jeweiligen Thema aus Laboratorien sowie der Fachöffentlichkeit offen. Registrierte VUP-Mitglieder und "Newsletter-Abonnenten" erhalten entsprechende Hinweise und Einladungen zu den kommenden VUPinare. Zur Newsletter-Anmeldung geht`s hier.