BfJ
Einrichtung externer Meldestelle des Bundes
Verordnung über die Organisation nach Hinweisgeberschutzgesetz
Wie im Bundesgesetzblatt Teil I am 10.08.2023 verkündet wurde, hat das Bundesministerium für Justiz (BfJ) eine Verordnung über die Organisation der nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichtenden externen Meldestelle des Bundes erlassen. Im Rahmen seines erfolgreichen Weiterbildungsformates der VUPinare hat der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) Anfang Juni 2023 bereits wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vermittelt. Für die nun eingerichtete externe Meldestelle des Bundes stellt der Verband weitere Informationen sowie den Link zur Verfügung: