Bundesregierung
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen
Geplante Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes sinnvoll, greift aber zu kurz
Das Bundeskabinett hat nun das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) beschlossen. Die Schriftform für die Antragstellung bei der Akkreditierungsstelle soll durch eine elektronische Antragstellung ersetzt werden. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hält diese Maßnahme für sinnvoll, aber nur für einen ersten kleinen Schritt in Richtung einer "digitalen Akkreditierung".
Bereits im Vorfeld (siehe hier) und auch im Rahmen der Verbändeanhörung zum Gesetzesvorhaben (siehe hier) hatte der VUP weitergehende Maßnahmen zur Entbürokratisierung und digitalen Beförderung der Akkreditierung vorgeschlagen und ist damit in Fachkreisen bis hin zum Bundesverband der Deutsche Industrie (BDI) durchaus auf Zustimmung gestoßen.
Gleichwohl belässt es das federführende Bundesjustizministerium mit dem Gesetzentwurf zunächst bei der Umstellung im Antragswesen bei der DAkkS von schriftliche auf elektronische Verfahren. Hier konnte zumindest erreicht werden, dass dezidiert klargestellt wird, dass die Antragstellung etwa durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur erfolgen kann.
Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren. Ob und inwieweit dort noch Änderungen im Sinne der Vorschläge des VUP erreicht werden, bliebt abzuwarten.
Link: Pressemitteilung des BMJ zum BEG IV (dort download Gesetzentwurf)