Bundestag
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet
Elektronische Antragsstellung bei der DAkkS Teil des Pakets
Der Deutsche Bundestag hat am 26. September 2024 das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) verabschiedet. Eine Änderung in diesem Gesetzentwurf betrifft Artikel 41, der das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) ändert, um die Einführung einer elektronischen Antragstellung bei der Akkreditierungsstelle zu ermöglichen, worauf der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hinweist.
Diesen Schritt in die richtige Richtung zur Digitalisierung der Akkreditierung hat der VUP bereits in der Verbändeanhörung eindringlich gefordert. Allerdings weist der Verband darauf hin, dass diese Anpassung nur einen kleinen Teil der insgesamt erforderlichen Maßnahmen zur digitalen Transformation un Entbürokatisierung der Akkreditierungsprozesse darstellt.
Das Gesetz wurde nun zur endgültigen Beschlussfassung an den Bundesrat weitergeleitet. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Länderkammer zu diesem Gesetzesbeschluss stellt.
Link: Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestag
Quellen: Bundesrat, Deutscher Bundestag