Bundesrat
Zustimmung zum Bürokratieentlastungsgesetz IV
Elektronische Antragsstellung wird ermöglicht
Auf seiner 1048. Sitzung hat der Bundesrat dem Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) zugestimmt. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt den Gesetzbeschluss und weitere Informationen zur Verfügung.
Mit der Zustimmung des Bundesrats wird nunmehr durch Artikel 47 des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Forderung des VUP nach einer Einführung der elektronischen Antragsstellung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) umgesetzt, indem § 2 Abs. 1 des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) entsprechend geändert wird.
Aus Sicht des VUP handelt es sich um einen folgerichtigen Schritt zur Digitalisierung der Akkreditierung. Für eine nachhaltige digitale Transformation und Entbürokratisierung der Prozesse im Akkreditierungswesen sind jedoch weitreichendere Maßnahmen erforderlich, auf die der Verband weiterhin hinarbeitet.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und könnte in großen Teilen zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Link: Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestag
Quellen: Bundesrat, Deutscher Bundestag