FCKW Einsatz bei der Bestimmung von Kohlenwasserstoffen
Schnelleres Handeln der Richtlinien gebenden Behörden nicht zu erwarten ?
Aus Mangel an einheitlichen gesetzlichen Vorgaben erfolgt in den Laboratorien die Bestimmung von Kohlenwasserstoffen überwiegend nach H18. Dieses Verfahren beinhaltet die Extraktion mit Trichlortrifluorethan. Resultierend aus dem Verbot von FCKW von 1992 ergeben sich seitens der Industrie mehr und mehr Lieferengpässe und mit damit verbundene enormen Preissteigerungen. Es wird auch angekündigt, dieses Lösungsmittel in absehbarer Zeit überhaupt nicht mehr zu liefern.