EU-Kommission
EU-Verordnung zu epidemiologisch-molekularer Analysedaten
Gesamtgenom-Untersuchungen lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
Die EU-Kommission hat am 31.01.2025 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/179 zur Erfassung und Übermittlung molekularer Analysedaten im Rahmen epidemiologischer Untersuchungen lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche herausgegeben. Die Mitgliedstaaten als auch die zuständigen nationalen Behörden haben nun bis Mitte 2026 Zeit, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt die Verordnung der EU-Kommission als Download zur Verfügung.