Wettbewerbsbenachteiligung durch fehlende Zulassung in Thüringen
VUP fordert die Zulassung privater Laboratorien auch für Bodenuntersuchungen nach AbfklärV
Zur staatlichen Zulassung von privaten Laboratorien für Bodenuntersuchungen nach Abfall-Klärschlamm-Verordnung (AbfKlärV) im Freistaat Thüringen hat jetzt der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) aufgefordert.
Nach einer Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ist für diesen Bereich der Umweltanalytik ausschließlich die staatliche Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) bestimmt. Thüringen ist somit das einzige Bundesland in Deutschland in dem privatwirtschaftliche Laboratorien derartige Untersuchungen nicht durchführen können, recherchierte der VUP.
Aus diesem diktierte staatlichen Monopol resultierten erhebliche Benachteiligungen regionaler Laboratorien im bundesweiten Wettbewerb, fasst der Branchenverband die Auswirkungen zusammen. Thüringer Laboratorien könnten in diesem Marktsegment gegenüber ihren Mitbewerbern aus Nachbarländern nur erschwert Leistungsstärke gewinnen.
Neben dieser wirtschaftlichen Betätigung führt die staatliche TLL gemeinsam für Sachsen und Thüringen Ringanalysen zur Untersuchung von Böden und Klärschlämmen durch. Privatwirtschaftliche Dienstleistungslaboratorien mit akkreditiertem Qualitätsmanagement (DIN EN ISO 17025) beteiligen sich erfolgreich an diesen Kompetenzprüfungen und erlangen dadurch die Notifizierung als in Thüringen anerkannten Untersuchungsstellen für Klärschlamm (nach AbfKlärV), Kompost und Boden (BioAbfV), Bodenuntersuchungen (DüVo).
Alleine ausgenommen davon sind jedoch die Bodenuntersuchungen nach der AbfKlärV. Der VUP sieht hier eine inkonsequente Förderung des Wettbewerbs und Bevorteilung eines staatlichen Monopols durch den Freistaat.