VUP fordert Kurskorrektur bei nationaler Labormeldepflicht nach LFGB
Grundsätzliche Positionierung zur Verbraucherschutzministerkonferenz
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) erhebt schwere Kritik an der Labormeldepflicht nach § 44 Absätze 4a und 5a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Anlässlich der bevorstehenden Verbraucherschutzministerkonferenz fordert der VUP ein entschlossenes Handeln von Bund und Ländern mit dem Ziel einer grundsätzlichen Korrektur, zumindest aber einer deutlichen Entfrachtung und Entlastung der deutschen Laborwirtschaft.
Über ein Jahrzehnt nach ihrer Einführung zieht der VUP eine ernüchternde Bilanz. Die seinerzeit als Reaktion auf Dioxinfunde in Futtermitteln eingeführte Meldepflicht für Labore habe die Erwartungen an eine Verbesserung der Lebens- und Futtermittelsicherheit nicht erfüllt. Stattdessen sehen sich die Laborbranche, die Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft sowie die vollziehenden Behörden mit einer Reihe von Problemen konfrontiert:
- Mangelnde Effektivität: Die Labormeldepflicht hat die Lebens- und Futtermittelsicherheit nicht verbessert, sondern hat den Sinn und Mehrwert laboranalytischer Dienstleistungen ad absurdum und zu Ausweichbewegungen in den zumeist auch freiwilligen Kontrollprogrammen der Unternehmen geführt, indem z. B. Parameterumfänge reduziert oder Untersuchungen ins Ausland verlagert werden.
- Wettbewerbsnachteile: Die Regelung führt zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Laborwirtschaft, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, im europäischen Binnenmarkt.
- Erhöhte Komplexität und Rechtsunsicherheit: Die Meldepflicht schafft zusätzliche Komplexität, Rechtsunsicherheit und einen erhöhten Koordinationsaufwand für alle Beteiligten
Vor diesem Hintergrund ist der VUP der Auffassung, dass die Labormeldepflicht im Sinne der Vereinbarungen des neuen Koalitionsvertrages ihren Zweck verfehlt und daher aufgehoben werden sollte. Sollte eine Abschaffung nicht erfolgen, fordert der Verband zumindest eine umgehende und umfassende Reform der Regelung. Eine solche Reform muss praktikable und zielführende Lösungen zur Gewährleistung der Lebens- und Futtermittelsicherheit ebenso wie zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Laborwirtschaft gleichermaßen zum Ziel haben. Nach Auffassung des VUP ist es dafür unerlässlich, die nationale Rechtsnorm insbesondere im Hinblick auf Vereinfachungs-, Klarstellungs- und Digitalisierungsaspekte zu überprüfen und zu entfrachten.
Von den Ländern und Vollzugsbehörden fordert der VUP übergangsweise die rasche Über- und Erarbeitung von Leitfäden und Vollzugshilfen für den Umgang mit der Labormeldepflicht bei Lebensmittel- und Futtermitteluntersuchungen. Dabei sollten im VUP erarbeitete und vorliegende Beurteilungshilfen und Praxishinweise Berücksichtigung finden.
Download: VUP-Position zur Labormeldepflicht nach § 44 Absätze 4a und 5a LFGB