Wettbewerbsverzerrung durch amtliches Handeln
PFT-Untersuchungen: Bayerisches Landesamt für Umwelt benennt lediglich eine Auswahl von Untersuchungsstellen
Zur PFT-Untersuchungspflicht von Klärschlämmen veröffentlichte das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU-Bayern) am 18.02.2008 ein Informationsblatt im Intranet für Kläranlagenbetreiber in Bayern. Dieses Dokument löste jetzt zum Teil heftige Reaktionen in der Branche der Prüflaboratorien aus:
Das Schreiben der LfU benennt die Kontaktdaten einer Auswahl von lediglich sieben bayerischen Laboratorien, die angeblich PFT-Analytik anbieten. Die große Zahl anderer Laboratorien mit vergleichbarem Leistungsangebot wurden in dieser amtlichen Empfehlung nicht berücksichtigt. Die Branche sieht in der besonderen Herausstellung dieser Minderheit von Anbietern eine erhebliche, nicht akzeptable Wettbewerbsverzerrung.
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hat sich dieser Angelegenheit sofort nach bekannt werden angenommen und erreicht, dass das Dokument umgehend aus dem Netz zurückgezogen wurde. In überarbeiteten Fassung soll nun lediglich auf die offizielle Liste der für Klärschlammuntersuchungen notifizierten Stellen hingewiesen werden.