Probenahme nach TrinkwV - Aufbauseminar am 26.03.2009
Rahmen der Voraussetzungen nach § 15 (4) der TrinkwV
Datum: 26.03.2009
Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Brunnenbau am Kurpark
97708 Bad Bocklet
Aschacherstr.
Tagungsraum
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Nach den Vorstellungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der "Unabhängigen Stellen nach TrinkwV" ist für die Trinkwasser-Probenahme u.a. die Qualifikation durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ("Grundschulung") erforderlich. Die Kenntnisse dieser Ausbildung sind innerhalb von 5 Jahren durch den Besuch einer 1-tägigen "Aufbauschulung" zu vertiefen.
Mit anderen Worten: Ohne diese Aufbauschulung läuft die in der Grundschulung erworbene Qualifikation zur Probenahme nach 5 Jahren aus !
Somit müssen Probenehmer die vor dem Jahr 2005 diese Grundschulung absolviert haben, bis spätestens zum 31.12.2009 ein Aufbauseminar besucht haben, um auch im Jahr 2010 als Probenehmer tätig werden zu können.
Tagesordnung- TrinkwV 21. Mai 2001, DIN 2000, DIN 2001, DIN 1988
Aktuelle Ergänzungen Hinweise - Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025
Aktuelle Ergänzungen Hinweise - Einbindung Probenehmer in das Akkreditierungssystem
- Qualitätssicherung bei der Probenahme nach DIN 38402, T14, 38411-1, EN 25667-1, 2, 3, BGesbl. 3/2004, S. 296 ? 300
Neue rechtliche/normative Anforderungen, Vorschriften, Empfehlungen - Abwicklung der Probenahme nach Strategie, Probenahme und Probentransport mit Aufzeigen von Probenahmetechniken, Fehlerquellen, Dokumentation
- BG-Vorschriften und Regeln
- Erfahrungsaustausch
Diskussion von Problemfeldern - Praktikum
- Abwicklung der Probenahme
- Organoleptik, Beschaffenheit des Trinkwassers, Anwendung von Probenahmetechniken und Geräten vor Ort
Leitung
Dr. Barbara Graser, Dr. Gero Beckmann
(VUP-Sektion Bayern)