Probenahme nach TrinkwV - Grundschulung am 25./26.03.2009
Rahmen der Voraussetzungen nach § 15 (4) der TrinkwV
Datum: 25.03.2009 09:00 Uhr bis 26.03.2009 15:30 Uhr
Veranstaltungsort:
Brunnenbau am Kurpark
97708 Bad Bocklet
Aschacherstr.
Tagungsraum
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Eine durch die "Unabhängige Stelle" nach TrinkwV 2001 des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als gleichwertig, im Sinne der vorläufigen Verwaltungsvorschrift vom 25.11.2002, anerkannte Veranstaltung (Az.: K2-US155-01/03).
Tagesordnung
- Naturwissenschaftliche Grundlagen zum Wasserkreislauf
Anforderungen an den Grundwasserschutz - Inhalte und Anforderungen der TrinkwV 2001
- Grundlagen der Akkreditierung
Einbindung der Wasserwarte/Probenehmer in das Akkreditierungssystem von Laboratorien, Meldepläne - Aufbereitung und Desinfektion von Trinkwasser
- Aufbereitung und Desinfektion von Hausinstallationen/Zirkulationswasser
- Unfallverhütungsvorschriften
- Hygiene-Anforderungen bei der Behandlung von Trink- und Brauchwässern
- Probenahme zur mikrobiologischen Untersuchung bei Trinkwasserversorgungseinrichtungen und Hausinstallationen
- Chemisch-physikalische Probenahme incl. Sensorik
- Brunnen-/Hochbehälterbegehung Probenahme
- Bakteriologische Probenahme bei Trinkwasserversorgungseinrichtungen, Hausinstallationen sowie bei Oberflächengewässern
- Chemisch-physikalische Probenahme bei Trinkwasserversorgungseinrichtungen
- Messungen vor Ort
- Probenkennzeichnung und Transport
- Sensorik
Leitung
Dr. Barbara Graser, Dr. Gero Beckmann
(VUP-Sektion Bayern)